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VR

MEDICUS

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VORWORT FREIBERUFLER-BETREUUNG.

sich um eine Soll-Regelung, die den Zulassungsausschüssen

ein gewisses Ermessen einräumt. Für Vertragsärzte in einem

entsprechend überversorgten Planungsbereich besteht des-

halb mehr denn je die Notwendigkeit einer strategischen

Ausrichtung der Praxis und eines mindestens vierjährigen

Planungsvorlaufs vor dem Ausstieg.

Ob Sie selbst vor der Praxisabgabe, einer Niederlassungs-

oder einer Kooperationsentscheidung stehen - wir von der

VR-Bank Kreis Steinfurt können Ihnen wichtige strategische

Entscheidungen nicht abnehmen. Unser Experten-Team kann

jedoch dazu beitragen, die Komplexität Ihrer Entscheidung

sowie ihr finanzielles Risiko zu minimieren. Wir stellen Ihr be-

rufliches und privates Konzept auf eine gesunde finanzielle

Grundlage, damit Sie den Kopf frei haben für Beruf und Fa-

milie. Sprechen Sie uns an!

Ihr

Jan Soller

das Gesundheitssystem ist in Bewegung. In der aktuellen

Ausgabe unseres VR Medicus berichten wir unter anderem

über die Entwicklungen bei den Ärztenetzen und Hausarzt-

verträgen. Bei beiden Bereichen handelt es sich um spezielle

Versorgungsformen, bei denen es zu Beginn große Anlauf-

schwierigkeiten und Vorbehalte gab, die sich aber nichts-

destotrotz weiterentwickelt haben und heute eine positive

Bilanz aufweisen können. Sie sind ein Beleg dafür, dass sich

unser Gesundheitssystem in einem kontinuierlichen Umbau-

prozess befindet, dem sich in Zukunft kein Heilberufler ent-

ziehen kann.

Der Grund hierfür liegt in der zunehmenden staatlichen Re-

gulierung, die detailliert in die Steuerung des Versorgungsge-

schehens eingreift, während parallel der Wettbewerbs- und

Wirtschaftlichkeitsdruck immer weiter ansteigen. Heilbe-

rufler befinden sich deshalb heute wie nie zuvor in einem

Spannungsfeld zwischen staatlicher Regulierung und der

Notwendigkeit einer betriebswirtschaftlichen Optimierung

ihrer Praxis, Zahnarztpraxis oder Apotheke. So sind neben

Aspekten der Qualität der Patientenversorgung auch rein

wirtschaftliche und/oder strategische Gründe bei Entschei-

dungen über die Teilnahme an einem Hausarztvertrag, einen

Beitritt zu einem Ärztenetz oder eine Kooperation zwischen

Arzt und Apothekern zu berücksichtigen.

Selbst langjährig etablierte Praxisinhaber, die bereits ihren

beruflichen Ausstieg vor Augen haben, sind spätestens bei

der Praxisabgabe von dem Veränderungsprozess des Ge-

sundheitssystems betroffen. Wie unser aktuelles Titelthema

zeigt, gestaltet sich die ohnehin bereits oft problematische

Suche nach einem Praxisnachfolger infolge der Regelungen

des jüngst verabschiedeten GKV-Versorgungsstärkungsge-

setzes (GKV-VSG) immer komplexer. So sind die Zulassungs-

ausschüsse angehalten, Nachbesetzungsanträge ab einem

Versorgungsgrad von 140% abzulehnen. Hierbei handelt es

Sehr geehrte

Damen und Herren,