VR
MEDICUS
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VORWORT FREIBERUFLER-BETREUUNG.
sich um eine Soll-Regelung, die den Zulassungsausschüssen
ein gewisses Ermessen einräumt. Für Vertragsärzte in einem
entsprechend überversorgten Planungsbereich besteht des-
halb mehr denn je die Notwendigkeit einer strategischen
Ausrichtung der Praxis und eines mindestens vierjährigen
Planungsvorlaufs vor dem Ausstieg.
Ob Sie selbst vor der Praxisabgabe, einer Niederlassungs-
oder einer Kooperationsentscheidung stehen - wir von der
VR-Bank Kreis Steinfurt können Ihnen wichtige strategische
Entscheidungen nicht abnehmen. Unser Experten-Team kann
jedoch dazu beitragen, die Komplexität Ihrer Entscheidung
sowie ihr finanzielles Risiko zu minimieren. Wir stellen Ihr be-
rufliches und privates Konzept auf eine gesunde finanzielle
Grundlage, damit Sie den Kopf frei haben für Beruf und Fa-
milie. Sprechen Sie uns an!
Ihr
Jan Soller
das Gesundheitssystem ist in Bewegung. In der aktuellen
Ausgabe unseres VR Medicus berichten wir unter anderem
über die Entwicklungen bei den Ärztenetzen und Hausarzt-
verträgen. Bei beiden Bereichen handelt es sich um spezielle
Versorgungsformen, bei denen es zu Beginn große Anlauf-
schwierigkeiten und Vorbehalte gab, die sich aber nichts-
destotrotz weiterentwickelt haben und heute eine positive
Bilanz aufweisen können. Sie sind ein Beleg dafür, dass sich
unser Gesundheitssystem in einem kontinuierlichen Umbau-
prozess befindet, dem sich in Zukunft kein Heilberufler ent-
ziehen kann.
Der Grund hierfür liegt in der zunehmenden staatlichen Re-
gulierung, die detailliert in die Steuerung des Versorgungsge-
schehens eingreift, während parallel der Wettbewerbs- und
Wirtschaftlichkeitsdruck immer weiter ansteigen. Heilbe-
rufler befinden sich deshalb heute wie nie zuvor in einem
Spannungsfeld zwischen staatlicher Regulierung und der
Notwendigkeit einer betriebswirtschaftlichen Optimierung
ihrer Praxis, Zahnarztpraxis oder Apotheke. So sind neben
Aspekten der Qualität der Patientenversorgung auch rein
wirtschaftliche und/oder strategische Gründe bei Entschei-
dungen über die Teilnahme an einem Hausarztvertrag, einen
Beitritt zu einem Ärztenetz oder eine Kooperation zwischen
Arzt und Apothekern zu berücksichtigen.
Selbst langjährig etablierte Praxisinhaber, die bereits ihren
beruflichen Ausstieg vor Augen haben, sind spätestens bei
der Praxisabgabe von dem Veränderungsprozess des Ge-
sundheitssystems betroffen. Wie unser aktuelles Titelthema
zeigt, gestaltet sich die ohnehin bereits oft problematische
Suche nach einem Praxisnachfolger infolge der Regelungen
des jüngst verabschiedeten GKV-Versorgungsstärkungsge-
setzes (GKV-VSG) immer komplexer. So sind die Zulassungs-
ausschüsse angehalten, Nachbesetzungsanträge ab einem
Versorgungsgrad von 140% abzulehnen. Hierbei handelt es
Sehr geehrte
Damen und Herren,