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VR

MEDICUS

GESUNDHEITSPOLITIK.

Um die künftige medizinische Versorgung auf hohem Qua-

litätsniveau sicherstellen zu können, müssen die Prozesse

verändert werden. Bei knappen Ressourcen und gleichzeitig

steigenden Anforderungen bleibt vor allem die Möglichkeit,

die Organisationsstruktur der Angebote und Leistungen zu

optimieren, d. h. effizienter, transparenter und flexibler zu

gestalten. Eine zentrale Option bildet hierfür der Übergang

zu größeren Einheiten sowie veränderten Betriebsformen

wie beispielsweise Ärztenetzen. Gerade in unterversorgten

Gebieten – insbesondere unter Mitwirkung von Hausärzten

und gegebenenfalls in Kooperation mit den dortigen Kran-

kenhäusern – können diese einen wichtigen Beitrag zur Si-

cherung der Versorgung leisten. In den Netzen können inno-

vative Versorgungsmodelle entwickelt und erprobt werden,

die optimal auf die regionalen Gegebenheiten abgestimmt

sind und bei Erfolg auch in die Regelversorgung übernom-

men werden können. Aber auch für die Mediziner selbst er-

geben sich durch die Mitgliedschaft im Netz viele Vorteile, die

sich von der Möglichkeit des fachlichen Austauschs mit den

Kollegen über neue Honorarmöglichkeiten bis hin zu deutlich

verbesserten Chancen bezüglich einer erfolgreichen Praxis-

abgabe erstrecken.

Mit der Aufnahme einer Vergütungsregelung in das Ver-

sorgungsstrukturgesetz konnten die Ärztenetze 2012 ihren

bislang größten politischen Erfolg erzielen. Unter der Voraus-

setzung, dass sie einer Verbesserung der ambulanten Versor-

gung dienen und von der Kassenärztlichen Vereinigung an-

erkannt werden, besteht im Rahmen des neuen § 87b SGB V

– zumindest theoretisch – die Möglichkeit, innerhalb der

morbiditätsbedingten Gesamtvergütung der KVen ein eige-

nes Honorarbudget für Netze zu vereinbaren. Da jedoch die-

se Mittel aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur Berei-

nigung der Netzbudgets nicht mehr für die Regelversorgung

durch die Vertragsärzte zur Verfügung stehen, befinden sich

insbesondere kleine KVen in einem Dilemma.

Im Mai 2013 trat eine Rahmen-Richtlinie der Kassenärztlichen

Bundesvereinigung (KBV) in Kraft, die verschiedene Kriterien

für die Anerkennung und ggf. finanzielle Förderung von Pra-

Mit der Aufnahme einer möglichen Förderung von Praxisnetzen in die Sozialgesetzgebung und der hierfür verein-

barten KBV-Richtlinie konnten die deutschen Ärztenetze 2012 einen ersten Erfolg verzeichnen. Allerdings haben

aktuell nur wenige KVen die in der Richtlinie vorgesehene Möglichkeit einer umfassenden finanziellen Unterstüt-

zung umgesetzt. Trotzdem steigt die Zahl der anerkannten Netze kontinuierlich an. Angesichts der im verabschie-

deten Versorgungsstärkungsgesetz vorgesehenen Verpflichtung der KVen zur Einführung spezieller Honorarre-

gelungen für anerkannte Praxisnetze ist zwar zu erwarten, dass sich die Situation für diese Kooperationsform

künftig verbessern wird, dennoch haben die Ärztenetze noch einige Wünsche auf ihrer Liste offen.

xisnetzen durch die KV vorgibt. Entsprechend einer Studie

der Agentur deutscher Arztnetze (AdA) verläuft die Umset-

zung der KBV-Rahmenvorgabe in den KVen allerdings noch

sehr heterogen und reicht von der Unterstützung mit fachli-

chem Wissen bis hin zur finanziellen Unterstützung der Netze

über Zuschüsse oder Selektivverträge. Insgesamt gibt es acht

KVen mit einer Richtlinie (47%) und lediglich drei KVen mit

einer Förderung (18%) gemäß § 87b SGB V.

Bundesweit haben derzeit 16 Netze in sechs Regionen die

anspruchsvollen Vorgaben der KBV-Richtlinie erfüllt und die

Anerkennung durch die KV erhalten (vgl. Abbildung):

Baden-Württemberg: Medizinisches Qualitätsnetz Ärztein-

itiative Kinzigtal

Bayern: Gesundheitsnetz Qualität und Effizienz, Münchner

Ärzte - Praxisnetz West und Umgebung, Regionales Praxis-

netz GO IN Gesundheitsorganisation Region Ingolstadt

Berlin: PIBB – Psychiatrie-Initiative Berlin-Brandenburg

Sachsen: Leipziger Gesundheitsnetz

Schleswig-Holstein: Ärztenetz Eutin-Malente, Praxisnetz

Herzogtum Lauenburg, Pinneberger Arzt Netz, Gesund-

heitsnetz Region Wedel, Medizinisches Praxisnetz Neu-

münster, Medizinische Qualitätsgemeinschaft Rendsburg

Westfalen-Lippe: Gesundheitsregion Siegerland, MuM –

Medizin und Mehr, Ärztliche Qualitätsgemeinschaft Witten,

Ärztenetz Lippe

Ärztenetze – eine Bestandsaufnahme

Überblick der nach § 87b SGB V anerkannten

und geförderten Ärztenetze

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

Niedersachsen

Sachsen

Schleswig-Holstein

Westfalen-Lippe

4

1

5

6

3

2

0

Anerkannte Netze

Geförderte Netze

Quelle: BERLIN-CHEMIE AG Grafik: REBMANN RESEARCH