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MEDICUS
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Es ist erst der Anfang des demografischen Wandels, aber schon ab Sommer 2015 sind die Auswirkungen deutlich
spürbar. Das Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) soll die Grundversorgung in den ländlichen Regionen sichern.
Praxisinhaber 60 plus – Zwangsenteignung oder
Wertminderung beim Praxisverkauf?
Das am 11. Juni 2015 vom Bundestag verabschiedete Gesetz
zur Stärkung der Versorgung in der Gesetzlichen Kranken-
versicherung, „das Versorgungsstärkungsgesetz“, sieht einen
Nachbesetzungs-Vorbehalt nach § 103 Abs. 3a SGB V vor.
Hiernach darf der Zulassungsausschuss bei der Wiederbeset-
zung einer Praxis die Zulassung ablehnen, wenn diese nicht
aus Versorgungsgründen erforderlich ist. Der dann anstehen-
de Zwangsverkauf der Praxen in überversorgten Gebieten
zum Verkehrswert soll über die KVen entschädigt werden.
Praxisbewertungen aus eigener Regie als nachvollziehbare
Argumentationsgrundlage der KV gegenüber sind in jedem
Falle eine gute Ausgangsbasis.
Für Arztpraxen in überversorgten Gebieten resultiert bezüg-
lich der Praxisabgabe die Notwendigkeit der langfristigen
strategischen Planung, um einen Nutzen aus den gegebenen
Ausnahmeregelungen ziehen zu können. Besteht ein loka-
ler und qualifikationsbezogener Versorgungsbedarf? Ist die
Praxis barrierefrei? Entsteht durch eine Berufsausübungs-
gemeinschaft oder durch den Aufkauf des Arztsitzes durch
ein MVZ ein besonderes Versorgungsangebot für die Patien-
ten? Ist der Übernahmepartner bereits seit drei Jahren in der
Praxis tätig?
Befindet sich die Praxis kurz vor der Abgabe oder möchte der
Inhaber in den nächsten drei Jahren abgeben, so kann dieser
mit Hilfe einer kompetenten Beratung in Betracht kommen-
de Lösungswege abwägen. Ein Innovationsfonds von 300
Millionen Euro jährlich wurde eingerichtet, um die Entwick-
lung neuartiger Versorgungsformen bis 2019 zu fördern.
Tipp
Die Optimierung der Praxisleistungen im Vorfeld
steigert die Effizienz der Praxis und damit den
Praxiswert. Die Potenzialberatung ist ein vielfach
bewährtes Förderangebot in Nordrhein-Westfalen
und unterstützt – mit Mitteln des Europäischen Sozi-
alfonds – Unternehmen und ihre Beschäftigten. Mehr
Informationen unter
www.praxistransfair.deLaut einer Analyse des Instituts der Deutschen Zahnärzte
(IDZ) ist jeder dritte Existenzgründer der Altersgruppe un-
ter 30 Jahren in einer Kooperation niedergelassen. Zwischen
2014 und 2020 werden in Deutschland rund 10.750 Zahnärz-
te Nachfolger suchen. Der Anzahl zukünftig suchender Ab-
geber steht demnach eine sinkende Zahl von übernahmewil-
ligen Zahnärzten gegenüber (Quelle: REBMANN RESEARCH).
Auch hier gilt es, sich sehr frühzeitig um dieses Thema zu
kümmern und sich beraten zu lassen.
Der Wert der Zahnarztpraxen ist ein ausschlaggebender Fak-
tor für eine potenzielle Nachfrage. Wer die Wahl hat, wird sich
eher für eine umsatzstarke und moderne Praxis entscheiden.
Die zukünftige Generation ist wählerisch und entscheidet
nicht nur nach Lage und allgemeingültigen Umsatzwerten.
Eine Praxisbewertung, die eine Potenzialanalyse und damit
die Aufschlüsselung der Leistungsinhalte beinhaltet, ist für
den Übernehmer – wie ein Scheckheft beim Autokauf – da-
bei eine höchst relevante Entscheidungsgrundlage.
STANDORT UND STRATEGIE.
Alexa Saphörster
Spezialistin für Potenzialberatungen
Systemischer Coach (S.G.)
Praxistransfair GmbH
alexa.saphoerster@praxistransfair.de