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VR

MEDICUS

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Es ist erst der Anfang des demografischen Wandels, aber schon ab Sommer 2015 sind die Auswirkungen deutlich

spürbar. Das Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) soll die Grundversorgung in den ländlichen Regionen sichern.

Praxisinhaber 60 plus – Zwangsenteignung oder

Wertminderung beim Praxisverkauf?

Das am 11. Juni 2015 vom Bundestag verabschiedete Gesetz

zur Stärkung der Versorgung in der Gesetzlichen Kranken-

versicherung, „das Versorgungsstärkungsgesetz“, sieht einen

Nachbesetzungs-Vorbehalt nach § 103 Abs. 3a SGB V vor.

Hiernach darf der Zulassungsausschuss bei der Wiederbeset-

zung einer Praxis die Zulassung ablehnen, wenn diese nicht

aus Versorgungsgründen erforderlich ist. Der dann anstehen-

de Zwangsverkauf der Praxen in überversorgten Gebieten

zum Verkehrswert soll über die KVen entschädigt werden.

Praxisbewertungen aus eigener Regie als nachvollziehbare

Argumentationsgrundlage der KV gegenüber sind in jedem

Falle eine gute Ausgangsbasis.

Für Arztpraxen in überversorgten Gebieten resultiert bezüg-

lich der Praxisabgabe die Notwendigkeit der langfristigen

strategischen Planung, um einen Nutzen aus den gegebenen

Ausnahmeregelungen ziehen zu können. Besteht ein loka-

ler und qualifikationsbezogener Versorgungsbedarf? Ist die

Praxis barrierefrei? Entsteht durch eine Berufsausübungs-

gemeinschaft oder durch den Aufkauf des Arztsitzes durch

ein MVZ ein besonderes Versorgungsangebot für die Patien-

ten? Ist der Übernahmepartner bereits seit drei Jahren in der

Praxis tätig?

Befindet sich die Praxis kurz vor der Abgabe oder möchte der

Inhaber in den nächsten drei Jahren abgeben, so kann dieser

mit Hilfe einer kompetenten Beratung in Betracht kommen-

de Lösungswege abwägen. Ein Innovationsfonds von 300

Millionen Euro jährlich wurde eingerichtet, um die Entwick-

lung neuartiger Versorgungsformen bis 2019 zu fördern.

Tipp

Die Optimierung der Praxisleistungen im Vorfeld

steigert die Effizienz der Praxis und damit den

Praxiswert. Die Potenzialberatung ist ein vielfach

bewährtes Förderangebot in Nordrhein-Westfalen

und unterstützt – mit Mitteln des Europäischen Sozi-

alfonds – Unternehmen und ihre Beschäftigten. Mehr

Informationen unter

www.praxistransfair.de

Laut einer Analyse des Instituts der Deutschen Zahnärzte

(IDZ) ist jeder dritte Existenzgründer der Altersgruppe un-

ter 30 Jahren in einer Kooperation niedergelassen. Zwischen

2014 und 2020 werden in Deutschland rund 10.750 Zahnärz-

te Nachfolger suchen. Der Anzahl zukünftig suchender Ab-

geber steht demnach eine sinkende Zahl von übernahmewil-

ligen Zahnärzten gegenüber (Quelle: REBMANN RESEARCH).

Auch hier gilt es, sich sehr frühzeitig um dieses Thema zu

kümmern und sich beraten zu lassen.

Der Wert der Zahnarztpraxen ist ein ausschlaggebender Fak-

tor für eine potenzielle Nachfrage. Wer die Wahl hat, wird sich

eher für eine umsatzstarke und moderne Praxis entscheiden.

Die zukünftige Generation ist wählerisch und entscheidet

nicht nur nach Lage und allgemeingültigen Umsatzwerten.

Eine Praxisbewertung, die eine Potenzialanalyse und damit

die Aufschlüsselung der Leistungsinhalte beinhaltet, ist für

den Übernehmer – wie ein Scheckheft beim Autokauf – da-

bei eine höchst relevante Entscheidungsgrundlage.

STANDORT UND STRATEGIE.

Alexa Saphörster

Spezialistin für Potenzialberatungen

Systemischer Coach (S.G.)

Praxistransfair GmbH

alexa.saphoerster@praxistransfair.de