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VR
MEDICUS
GESUNDHEITSPOLITIK.
Mit dem Fortbestand der gesetzlichen Verpflichtung der Kas-
sen zum Angebot der hausarztzentrierten Versorgung und
der Aufhebung der strikten ökonomischen Beschränkungen
erfüllten sich hierdurch die langjährigen Forderungen der
Befürworter der HzV. Das neue Gesetz kam für einige der
älteren Hausarztverträge buchstäblich in letzter Minute, da
der für sie geltende Bestandsschutz nach der Regelung des
GKV-Finanzierungsgesetzes Mitte 2014 ausgelaufen wäre.
Inzwischen verzeichnen die HzV-Verträge, die zu Beginn
erhebliche Startschwierigkeiten hatten, einen steigenden
Zuspruch unter Ärzten und Patienten (vgl. Tabelle). Dem
Deutschen Hausärzteverband zufolge, hat das Gesamtho-
norarvolumen der hausarztzentrierten Versorgung bereits
Hausarztverträge – vom „Mauerblümchen“
zur flächendeckenden Versorgung
Bis zum vergangenen Regierungswechsel stand hinter der Zukunft der hausarztzentrierten Versorgung (HzV)
noch ein großes Fragezeichen. Nachdem jedoch der Koalitionsvertrag explizit eine Förderung dieses Versorgungs-
modells vorgesehen hatte, wurde bereits vor rund einem Jahr mit dem 14. SGB-Änderungsgesetz eine Umge-
staltung des § 73b SGB V beschlossen, welche mit der Streichung der Refinanzierungsklausel und des sofortigen
Wirtschaftlichkeitsnachweises die bis dato größten Hindernisse für die HzV aus dem Weg räumte.
im vergangenen Jahr die Schwelle von einer Milliarde Euro
überschritten. Bundesweit gibt es mittlerweile 55 sogenann-
te Verbundverträge (Verträge zwischen den Landesverbän-
den des Hausärzteverbandes und Kassenverbünden) und 580
Einzelverträge. Hierbei sind insbesondere die großen Vollver-
sorgungsverträge mit der AOK in Baden-Württemberg und
Bayern, mit 1,7 Millionen bzw. 1,4 Millionen eingeschriebenen
Patienten (2014), hervorzuheben.
Zentraler Punkt der HzV ist, dass es sich um eine Versor-
gungsalternative handelt, die – auch hinsichtlich der finanziel-
len Abwicklung – völlig unabhängig vom KV-System funktio-
niert. Je nach Vertrag ergeben sich hierbei zum Teil deutliche
Honorarverbesserungen für die teilnehmenden Mediziner.
Nach Angaben des Deutschen Hausärzteverbands liegen die
Fallwerte durchschnittlich um 30 bis 40% über jenen der Re-
gelversorgung. Weitere Vorteile bestehen in dem einfachen
und unbürokratischen Abrechnungssystem (in Form von Pau-
schalen, Zuschlägen und definierte Einzelleistungen) und in
der besseren Planungssicherheit beim Honorar. Im Gegenzug
werden oft bestimmte Standards bei der Praxisausstattung,
besondere Serviceleistungen für Patienten (z. B. erweiterte
Sprechstundenzeiten, garantierte Höchstwartezeiten), eine
Neue Bestimmungen für die HzV durch das 14. SGB V-Änderungsgesetz
Fortbestand der gesetzlichen Verpflichtung der Kassen zum Angebot der HzV
Streichung der Refinanzierungsklausel (§ 73b Abs. 5a SGB V):
Seit 2010 mussten die Vertragspartner bereits beim
Abschluss eines neuen Vertrages nachweisen, dass keine Mehrausgaben durch HzV-Modelle entstehen. Auch die
durchschnittliche Vergütung der teilnehmenden Hausärzte durfte den durchschnittlichen KV-Fallwert nicht überschrei-
ten. War dies der Fall, mussten die Überschreitungen an anderer Stelle wieder eingespart werden. Diese Vergütungs-
beschränkung für HzV-Verträge wurde zum 1. April 2014 aufgehoben. Stattdessen ist der Wirtschaftlichkeitsnachweis
(Vergleich mit der kollektivvertraglichen Versorgung) nun erst nach einer Frist von vier Jahren zu erbringen.
Verpflichtende Wirtschaftlichkeitskriterien sowie Maßnahmen für die Nichteinhaltung:
Die Vertragspartner
sind verpflichtet, Kriterien für die Wirtschaftlichkeit des HzV-Vertrages zu vereinbaren. Daneben sind Maßnahmen zu
beschließen, die dann zu ergreifen sind, wenn die Wirtschaftlichkeitsziele nicht erreicht werden.
Neue Regelungen zur Qualitätssicherung:
HzV-Verträge haben Regelungen zur Qualitätssicherung zu enthalten,
die über die allgemeine hausärztliche Qualitätssicherung hinausgehen.
Einbeziehung der strukturierten Behandlungsprogramme:
Zugelassene Behandlungsprogramme nach §§ 137f
und 137g SGB V sind Bestandteil des HzV-Versorgungsangebots, sofern sie die hausärztliche Versorgung betreffen.
Eckpunkte der Hausarztzentrierten Versorgung
in Deutschland 2013–2014
Quelle: Deutscher Hausärzteverband
2013
2014
Eingeschriebene Versicherte
3.300.000
3.700.000
Teilnehmende Hausärzte
16.000
16.500
Honorarvolumen in Euro
750.000.000
1.024.000.000