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VR

MEDICUS

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ist zwar kein Bestandteil des GKV-Regelleistungskatalogs,

wird aber von vielen Krankenkassen im Rahmen von Wahl-

bzw. Zusatzverträgen, Verträgen zur integrierten Versor-

gung oder über die erweiterten Satzungsleistungen ange-

boten.

Für Apotheken, die in erster Linie auf eine Differenzierung

über das Produktsortiment setzen, sind professionelle Mar-

ketingkonzepte, wie sie im klassischen Einzelhandel bereits

seit Jahrzehnten zu Anwendung kommen, von entscheiden-

der Relevanz für den Erfolg. In diesem Zusammenhang sind

z. B. die Systematisierung von Apotheken-Kunden, die Gewin-

nung von Erkenntnissen über das Einkaufsverhalten in Apo-

theken (Shopper-Studien) sowie Wirksamkeitsüberprüfungen

von Instore- und Exstore-Marketingmaßnahmen zu nennen.

Neben gezielten Nischenstrategien bzw. einer Profilierung

durch USP bilden spezifische Beratungsangebote und der

persönliche Kontakt bzw. die Bindung zwischen dem Apo-

theker und seinen Patienten immer noch das zentrale Mittel

zur Differenzierung und Profilierung imMarkt. Zusatzservices

wie Botendienste hingegen gehören fast schon zur Standard-

leistung eines jeden Offizins, gerade auch, um sich gegenüber

dem Versandhandel zu behaupten.

APOTHEKEN.

Weitere Beispiele für eine Differenzierung über spezielle Be-

ratungsangebote bestimmter Patientengruppen werden

nachfolgend vorgestellt.

Spezielle Beratung schwangerer Frauen

Vertrag zwischen AOK Bayern und dem Bayerischen Apo-

thekerverband

– Approbierte Apotheker mit spezieller Qualifikation klären

Schwangere, die bei der AOK versichert sind, gezielt und

umfassend über die Einnahme von Medikamenten und

die damit verbundenen Wirkungen, Nebenwirkungen

und Gegenanzeigen in der Schwangerschaft auf.

– Ferner erhalten die Schwangeren spezielle Tipps zu einer

gesunden Ernährung und Lebensführung.

– Der Apotheker hat die Inhalte des Gesprächs und die

Empfehlungen zu dokumentieren.

– Die Schwangeren erhalten von der AOK einen Beratungs-

gutschein, der die bereits bestehenden Vorsorgeangebo-

te ergänzt.

– Ziele sind die Optimierung der Therapie und das Vermei-

den von Risiken.

– Die Apothekenvergütung erfolgt in Form eines Fixbetrags

in Höhe von 33 Euro je Gespräch.

Spezielle Beratung von Typ-2-Diabetikern

Kooperationsvereinbarung zwischen der TK und dem Deut-

schen Apothekerverband

– Typ-2-Diabetiker können zwei ausführliche Arzneimittel-

beratungen von Apothekern in Anspruch nehmen.

– Die Apothekervergütung beträgt 30 Euro für das erste

bzw. 20 Euro für das zweite Beratungsgespräch.

– Eine Erweiterung um Indikationen wie Rheuma oder ko-

ronare Herzkrankheit ist geplant.

Substitutionstherapie für Drogensüchtige

– In Baden-Württemberg dürfen Apotheker von Ärzten

beauftragt werden, Medikamente für die Substitutions-

therapie an Drogensüchtige abzugeben, und erhalten seit

Ende 2013 auch eine Vergütung dafür.

– Hintergrund: Aufgrund des Ärztemangels, vor allem auf

dem Land, war es in der Vergangenheit zu schnell zu ei-

nem Wechsel in die Take-home-Therapie gekommen an-

stelle des Sichtbezugs unter der Aufsicht des Arztes. Das

kann nun auch der Apotheker übernehmen.

Des Weiteren können Schwerpunkte beim Sortiment gesetzt

werden. Dafür bietet sich z. B. die Homöopathie bestens an,

da alternative medizinische Behandlungsmethoden zuneh-

mend von Patienten nachgefragt werden. Die Homöopathie

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Bezirksleiterin

Sigrid Wermelt

Tel. 01522 2684156

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